Erbrecht

Nur jeder Fünfte in Deutschland hat vorgesorgt und ein Testament gemacht oder eine andere letztwillige Verfügung getroffen. Der Tod wird in unseren Kulturkreisen lieber verdrängt. Für die Hinterbliebenen ließe sich jedoch viel Ärger in einer bereits belastenden Situation vermeiden, wenn sie gerade dann nicht auch noch über die Aufteilung materiellen Vermögens streiten müssen. Deshalb sollte sich jeder Erwachsene mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen. Für 80 Prozent der Bürger gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob der/die Verstorbene die Erbfolge gekannt oder für gut befunden hat.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Keiner beschäftigt sich gerne mit seinem eigenen Ableben. Der gesamte Bereich des Erbrechts ist sehr sensibel zu behandeln – insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügungen geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Das Erbrecht umfasst:

  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Vermächtnis
  • Erbschaftssteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich

Familienrecht

Mit dem Gebiet des Familienrechts sind oftmals besonders emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen, verbunden.

Sie sollten deshalb so früh wie möglich einen Anwalt aufsuchen, um das Entstehen etwaiger Nachteile rechtzeitig zu verhindern. Ob Ehevertrag, Trennung, Ehescheidung und damit verbunden Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten sind:

  • Trennung und Folgen der Trennung
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung ausserhalb des Güterrechts
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Adoptionsverfahren
  • internationales Familienrecht

Mediation – Außergerichtliche Streitschlichtung

Wollen Sie Entscheidungen für sich selbst treffen oder sollen das andere für Sie übernehmen? Wer seine Konflikte selbst, insbesondere ohne vor Gericht zu gehen, regeln möchte und dabei Unterstützung sucht, hat mit der Mediation das geeignete Verfahren gefunden.

Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Die Mediatorin richtet nicht, sie urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen. Sie macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; die Mediatorin “fördert die Kommunikation der Parteien”, so steht es nun im Gesetz. Sie “ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet”. Ich sehe in dieser Methode eine sinnvolle Alternative zur gerichtlichen Konfliktbewältigung. Ich führe selbst keine Mediation mehr durch, aber ich begleite Sie gerne als Anwältin, wenn Sie an einer Mediation teilnehmen.